Dieser Qualitätsleitfaden für Schullandheime soll den Verantwortlichen bei den Schullandheimträgern und den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in den Schullandheimen eine Bestandsaufnahme – als Grundlage zur Qualitätsentwicklung des jeweiligen Hauses – ermöglichen.
Erarbeiten Sie bitte die in diesem Qualitätsleitfaden aufgeführten Themenbereiche mit Ihren Mitarbeiter des Schullandheimträgers und mit den Mitarbeitern in den Schullandheimen selbst. Wir empfehlen drei Aktenordner (je ein Exemplar für das Schullandheim, den Träger/Vorstand und für die Begutachtung beim Landes- bzw. Bundesverband) anzulegen, in dem alle Informationen und Unterlagen im Original bzw. als Kopie gesammelt werden.
Legen Sie die abgeschlossene Bearbeitung Ihrem Landesverband oder dem Bundesverband zur Begutachtung vor. Die Beurteilung erfolgt durch ein qualifiziertes Mitglied des Landesverbandes und/oder des Bundesverbandes.
Nach einer erfolgreichen Begutachtung wird dem Schullandheim eine Bestätigungsurkunde ausgehändigt. Diese Bestätigungsurkunde gilt für den Zeitraum von drei Kalenderjahren und soll danach durch eine erneute Begutachtung aktualisiert werden.
Die Spalte „Infos für Nutzer" ist ein Hinweis an den Schullandheimträger, dass die angekreuzten Informationen in geeigneter Form den Gästen zur Kenntnis gegeben werden sollen.
Bitte beachten Sie, dass dieses Papier nicht für die Weitergabe an die Gäste des Schullandheimes vorgesehen ist. Zur besseren Lesbarkeit wurde bei den einzelnen Ausführungen jeweils nur die männliche Form gewählt.
Hinweis: Es handelt sich um ein Arbeitspapier, individuelle Ergänzungen und Erläuterungen sind jederzeit auf und zu jeder Seite möglich.