Die MPLC Filmlizenzierung GmbH richtet sich derzeit erneut mit einem Schreiben resp. „Erinnerungsschreiben" an Schulen sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen in Rheinland-Pfalz und fordert diese auf, eine sog. „Schirmlizenz" zur urheberrechtskonformen Vorführung von Filmen abzuschließen.
Eine vergleichbare bundesweite Kampagne der MPLC hatte bereits vor zwei Jahren für Verunsicherung gesorgt und etliche Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände auf Bundes- und Länderebene provoziert. Im Ergebnis wird darin von einem Vertragsabschluss abgeraten. Allerdings
steht in den betreffenden Rundschreiben der schulische Bereich im Focus, für den nach verbreiteter Rechtsauslegung keine öffentliche Vorführlizenz erforderlich sei, sofern eine Filmvorvorführung in geschlossenen Klassenverbänden stattfindet und mithin nicht „öffentlich" sei.
Anders ist die Situation in der außerschulischen Jugend- und Bildungsarbeit: Hier dürfen Filme unbestritten nur mit einer sog. „nicht-gewerblichen öffentlichen Vorführlizenz" gezeigt werden. Wie ist also das Angebot der MPLC im Kontext der Kinder- und Jugendarbeit zu werten?
Die komplette Stellungnahme finden sie hier: