Handlungskatalog Energiekosten

Handlungsempfehlungen gegen
explodierende Energiekosten

Als Bundesverband hat sich der VDS bei den seit Monaten steigenden Energiekosten, die jüngst durch die Ereignisse in der Ukraine sogar explodieren, mit seinen Mitgliedern in Verbindung gesetzt um die Auswirkungen in Erfahrung zu bringen. Nur so können wir unseren Mitgliedern Handlungsempfehlungen geben und in der Politik auf die zum Teil katastrophalen Auswirkungen bei den – i.d.R. – gemeinnützigen Trägern aufmerksam machen und Hilfe einfordern.

Es gibt nicht „die eine, alleinseligmachende“ Handlungsempfehlung in der herausfordernden Situation, aber doch Hinweise, die der ganz überwiegenden Anzahl von SLH helfen können. Gerne stehen wir Ihnen als Austauschpartner für Ihre Fragen zur Verfügung – rufen Sie uns gerne an, damit wir gemeinsam Handlungsschritte entwickeln können, die Ihnen helfen werden.

Vorweg müssen wir feststellen, dass die Politik bereits für Privatpersonen über Heizkostenzuschüsse entschieden hat, aber leider den Bereich der gemeinnützigen Unternehmungen hierbei nicht berücksichtigt. Heizkostenbeihilfen oder auch – Zuschüsse zu den Betriebskosten von gemeinnützigen Unternehmen sind – wie in der Vergangenheit – auch jetzt nicht in der aktuellen Diskussion.

Die rasant gestiegenen Energiekosten wirken sich entweder sofort oder mit Zeitverzug in steigenden Betriebskosten bei jedem SLH aus. Jedes SLH bezieht Strom, während Gas oder Heizöl die – noch – überwiegende Energiequelle zum Heizen ist. Die Strom- und Gasverträge haben grundsätzlich weitgehend identische Ausgestaltungen, sodass diese einer einheitlichen Überprüfung unterzogen werden sollten und wir identische Handlungsempfehlungen hierzu geben:

  • Für jedes Schullandheim

    • Sehen Sie in Ihren Strom- und Gasvertrag und prüfen Sie, welche Preis- und ggf. Mengenvereinbarungen Sie haben.
  • Bei Strom-/Gasverträgen mit (Rest-)Laufzeiten von mehreren Monaten

    • Bei einer Rest-Laufzeit von weniger als drei Monaten sichern Sie sich rechtzeitig einen günstigen Anschlussvertrag.
    • Informieren Sie sich hierzu in den bekannten Vergleichsportalen*.
    • Schließen Sie einen Monat vor Ablauf des bestehenden Vertrages einen neuen Vertrag ab, damit die Vertragsübergabe vom alten zum neuen Versorger reibungslos klappt.
    • Eine eindeutige Empfehlung, welche Laufzeit der neue Vertrag haben sollte, möchten wir aufgrund der Unwägbarkeiten der politischen Lage nicht geben, neigen aber dazu, eine mindestens 12-monatige Laufzeit zu wählen, um den Verwaltungsaufwand für Ihr Haus so gering wie möglich zu halten.
    • Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass bei Vertragsabschlüssen direkt über die Vergleichsportale vereinzelt Diskrepanzen zwischen den dort angegebenen und den tatsächlichen Preisen bestehen. Wer einen Wechsel anstrebt, sollte deshalb vor Vertragsabschluss unbedingt die Preise auf der Internetseite des Anbieters überprüfen.
    • Einige Versorger bieten günstigere Preise für den Bezug festgelegter Strom- bzw. Gasmengen an. Wir raten zur Vorsicht einen derartigen Vertrag abzuschließen, denn die wenigsten Häuser können dies mit einer hohen Genauigkeit sagen, da die Auslastung der Häuser stark schwankt.
    • Bei einer Rest-Laufzeit mehr als drei Monaten empfehlen wir 2 Monate vor Ablauf die vorgenannten Schritte zu terminieren und umzusetzen

      * = Info zu Vergleichsportalen
  • Bei Strom-/Gasverträgen im Rahmen der gesetzlich gesicherten Grundversorgung

    • Einige wenige Häuser haben noch keine länger laufenden Verträge oder sind durch berechtigte oder gar unberechtigte Kündigungen Ihrer bisherigen Versorger in die Grundversorgung gefallen, die in der Regel teurer sind.
    • Stellt Ihre Überprüfung des Gas- oder Stromvertrages fest, dass Sie in einem Vertrag der Grundversorgung sind, empfehlen wir Ihnen den alsbaldigen Wechsel in einen anderen Vertrag mit einer festen, längeren Laufzeit.
    • Berücksichtigen Sie hierzu unsere oben gemachten Empfehlungen
  • Bei Erhöhung der Abschlagszahlungen, Preiserhöhungen
    und Kündigungen durch den Strom- oder Gasanbieter

    Preis aggressive Anbieter versuchen durch Kündigung aus dem für sie unwirtschaftlichen Vertrag herauszukommen. Ebenso wird dies durch eine Preiserhöhung oder durch eine Erhöhung der Abschlagszahlung versucht, was sehr häufig rechtswidrig ist.

    • Seien Sie unbesorgt: Ihre Strom- und Gasversorgung ist jederzeit sichergestellt – auch wenn Sie die folgenden, juristische Auseinandersetzung mit dem Versorger suchen.
    • Sie können Widerspruch gegen die Maßnahme des Energieversorgers einlegen. Standardisierte Muster bieten die Verbraucherzentralen an.
    • Sie können zudem die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen androhen, wozu es auch standardisierte Muster bei Verbraucherzentralen gibt.
    • Bei ausreichend personellen Kapazitäten in Ihrem SLH zu diesem arbeits- und nervenkostenden Thema, empfehlen wir Ihnen diesen Weg zu gehen und sich – i.d.R. – kostenpflichtig bei Ihrer Verbraucherzentrale oder bei einem Anwalt beraten zu lassen.
    • Bei knappen personellen Kapazitäten empfehlen wir Ihnen, sich nach den oben gemachten Empfehlungen einen neuen Versorger zu suchen.
  • Beim Einsatz nachhaltiger Energieversorgung

    Für die SLH, die schon weiter auf dem Weg der nachhaltigen Energieversorgung sind und mit Luft-Wärmetauschern arbeiten, lohnt sich auch ein Blick in den bestehenden Stromvertrag, da nicht alle Häuser eine autarke Stromversorgung über Photovoltaikanlagen haben werden und Strom für den Wärmetauscher dazukaufen müssen.

    Gleiches gilt für Häuser, die über Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen verfügen, wobei wir wissen, dass diese SLH in ihrem Energiemanagement gut aufgestellt sind, so dass wir uns weitergehende Hinweise ersparen. Natürlich stehen wir aber auch diesen sehr gerne zum Gedankenaustausch zur Verfügung.

    Eingeschränkte Handlungsempfehlung für SLH mit Heizöl-Anlagen und Gas-Tanks. SLH, die mit Heizöl oder über Gas-Tanks ihre Heizung betreiben sind leider dazu angehalten, ausreichend Vorräte für ihre Energieversorgung vorzuhalten und müssen unter Umständen jetzt ihre Lagerbestände zu den aktuell horrenden Preisen auffüllen. Hier sehen wir keine Handlungsempfehlungen – außer der Abfrage verschiedener Händler in Ihrer Region zu den aktuellen Bezugspreisen.

  • Zu betriebswirtschaftlichen und liquiditätsmäßigen Auswirkungen an die Schatzmeister

    • Passen Sie Ihren Haushaltsplan 2022 bei bereits gestiegenen Kosten oder anstehenden Kostensteigerungen in den Positionen Verbrauchskosten Strom, Gas, Heizöl an und prüfen, ob dies signifikante Auswirkungen auf Ihr geplantes Jahresergebnis hat.
    • Passen Sie eine eventuell vorhandene Liquiditätsvorausschau an.
    • Überprüfen Sie insbesondere bei unvermeidlichen Käufen von Heizöl, ob entsprechende Mittel auf dem Bankkonto vorhanden sind.
    • Sofern Ihre Energiekosten über die Nebenkosten eines Mietvertrages abgerechnet werden, erkundigen Sie sich bei Ihrem Vermieter, ob eine Erhöhung der monatlichen Nebenkostenpauschale sinnvoll ist, damit Ihr Haus nicht zu einem späteren Zeitpunkt durch eine extrem gestiegene Nachzahlung überrascht wird.
    • Überprüfen Sie, ob Preiserhöhungen für Ihre Übernachtungen und sonstige Dienstleistungen unvermeidlich sind und erstellen Sie neue Preislisten, die auch ggf. auf Ihrer Internetseite zu aktualisieren sind.
    • Überprüfen Sie die Möglichkeit, auch bei abgeschlossenen Verträgen zu unmittelbar anstehenden Reisen die Preise rechtswirksam zu erhöhen.
    • Wir sehen am Markt die Einführung von „Energiekostenpauschalen“ zusätzlich zu den Übernachtungs- und Essenspreisen, da diese eine höhere Akzeptanz bei den Gästen genießt.

Hinweis zu zukünftigen Handlungsempfehlungen
des VDS zu energetischen Investitionen

Die aktuellen Energiepreise drängen auch die SLH dazu, schneller und umfangreicher über energiesparende Investitionen nachzudenken und in Angriff zu nehmen. Der VDS erarbeitet hierzu weitere Handlungsempfehlungen, wobei wir die veränderten Bedingungen, die die neue Bundesregierung dazu erlassen hat, dabei mit einbauen werden. Sind diese Investitionen bisher aufgrund von Nachhaltigkeitsaspekten angedacht worden, ergibt sich nunmehr auch eine dringende betriebswirtschaftliche Notwendigkeit.

Da sich die Förderlandschaft hierzu gerade neugestaltet, arbeiten wir mit Hochdruck daran, wohl wissend, dass lange Lieferzeiten für die meisten Bauteile und volle Auftragsbücher im Handwerk eine schnelle Umsetzung in den SLH nicht möglich ist.

Wir bieten Ihnen an, sich mit Rainer Seydel im VDS in Verbindung zu setzen, um mit Ihnen die ganz spezielle Situation Ihres Schullandheimes zu besprechen und gemeinsam zu überlegen, welche konkreten Schritte für Sie unmittelbar anstehen.

Rufen Sie ihn gerne an (Tel.: 0157-35448745) oder schreiben uns eine Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

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Handlungsempfehlungen zu Preisanpassungen

Handlungsempfehlungen zu Preisanpassungen
aufgrund steigender Preise für Lebensmittel, Energie und anstehenden Personalkostensteigerungen explodierende Energiekosten

Seit Februar 2022 steigen die Preise auf breiter Front und in einer Geschwindigkeit, wie wir es seit Jahrzehnten nicht gesehen haben. Nicht nur die Preise für Strom, Gas und Heizöl steigen im hohen zweistelligen Bereich, sondern erfassen seit Wochen auch den für viele Häuser wichtigen Bereich der Nahrungsmittel. Leider ist aber auch davon auszugehen, dass es alle Bereiche erfassen wird (Verbrauchsmaterialien, sonst. Güter und Dienstleistungen). Wir müssen auch davon ausgehen, dass die Personalkosten demnächst anziehen. Ein Ende der zweistelligen Preissteigerungen in für Schullandheimen wichtigen Kernbereichen ist für die nächsten 12 Monate nicht zu erwarten.

Wie wir immer wieder von unseren Mitgliedern hören, setzt diese Entwicklung den Häusern zum Teil erheblich zu. Egal ob kleines Selbstversorgerhaus oder Komplett-Anbieter: Alle sind mit massiven Preissteigerungen bei nahezu gleichbleibenden Einnahmen konfrontiert. Betriebswirtschaftlich zwingend notwendig sind daher Preisanpassungen. Verluste zum (Geschäfts-)Jahresende drohen und schwächen die durch Corona so oder so schon belasteten Bilanzen.

Wir beobachten bei den Wettbewerbern nicht nur Preiserhöhungen für das Jahr 2023, sondern schon für das laufende Jahr. Diese haben eine Spanne von 5 – 15% und betreffen nicht nur den Übernachtungspreis, sondern auch die Preise für Verpflegung und sonstige Angebote. Auch viele Verbandsmitglieder haben reagiert und die Preise erhöht.

  • Preisanpassungen sind nach unserer Auffassung fast überall zwingend und zeitnah vorzunehmen

    Kein Haus kann es sich bei diesem Umfeld leisten, die Preise nicht anzupassen, wenn es nicht in eine „Verlustfalle“ laufen will. Um das Maß der Preisanpassung zu bestimmen, muss die Kalkulation zeitnah überarbeitet werden. Alle Positionen der Kalkulation sind anzusehen und anzupassen, wobei der Erhöhungsfaktor individuell abzuwägen ist. Bei langfristigen Gas- bzw. Stromverträgen ist der Erhöhungssatz ein anderer, als wenn der Energievertrag in den nächsten Wochen zur Verlängerung ansteht. Kleinere Häuser, die noch kein Kalkulation-Tool haben, können sich an uns wenden, damit wir ihnen bei der Kalkulation behilflich sein können. Dieses Angebot zur Kooperation gilt natürlich für alle Mitglieder. Wir schlagen ausdrücklich vor zu überlegen, die Preisanpassung eventuell stufenweise vorzunehmen und im Vorfeld unter Hinweis auf die galoppierenden Inflationsraten die Preisanpassungen zu kommunizieren. Eine Preisänderung zum nächsten Monat kann unter Umständen geringer angesetzt werden, wenn eine weitere Anpassung zum Jahreswechsel beschlossen und kommuniziert wird.

  • Klare und schnelle Kommunikation der Preisanpassung*en

    Die wirtschaftliche Entwicklung ist auch jedem unserer Gäste klar, so dass keiner verwundert sein wird, wenn wir die Preise anpassen. Ein kurzer Info-Brief und entsprechender Hinweis auf der Internetseite helfen sogar unseren Klassen, Jugendorganisationen und anderen Gästen bei der Planung, denn jeder weiß, dass „alles teurer wird“. So können die auf die Kinder und Jugendlichen umzulegenden Kosten oder zu beantragenden Beihilfen jetzt schon errechnet werden und eine spätere Neuberechnung oder Nachbeantragung kann vermieden werden. Wichtig ist, alle Preislisten zu ändern und langjährige Gäste, mit denen schon unverbindlich „bis zum nächsten Jahr“ vereinbart wurde, zu informieren. Auch Preislisten oder -angaben in Portalen – wie z.B. Gruppenhaus.de – sollten geändert werden, damit es nicht zu Überraschungen und Diskussionen kommt. Viele nutzen die Situation und legen sich eine „Check-Liste“ an, an welchen Stellen, Internetseiten und Portalen Preisanpassungen zu kommunizieren sind, so dass diese bei der nächsten Preisrunde wieder genutzt werden kann. Handlungsempfehlung:

    • Kalkulation sofort überarbeiten
    • Preise sofort anpassen – eventuell in Stufen
    • Preiserhöhungen sofort und klar kommunizieren
    • Preise auf Internetseiten und Portalen aktualisieren
  • Preiserhöhung bei bestehenden Verträgen

    Sehr viele Häuser haben eine gute Buchungslage für das laufende Kalenderjahr, was nach den Corona-Jahren zunächst beruhigend war, sich nunmehr aber als Herausforderung darstellen kann. Die Einnahmen sind vertraglich fixiert, die Preise ziehen aber davon. Nur die wenigsten Häuser werden die rechtliche Möglichkeit haben, bei abgeschlossenen Verträgen die Preise einseitig zu erhöhen. Zwar hat die Rechtsprechung für besondere Situationen über den sogenannten „Wegfall der Geschäftsgrundlage“ Möglichkeiten zur Preiserhöhung geschaffen, aber die Hürden für diese Ausnahmesituation durch einen sehr weitgehenden Kalkulationsnachweis hoch gelegt. Unterliegen die Verträge dem Reiserecht, was bei einer sog. „Bündelung von Leistungen“ (z.B. Übernachtung und Programm aus einer Hand) zunächst anzunehmen ist, gibt es gesetzliche Rahmenbedingungen und vertragliche Voraussetzungen, bei deren Einhaltung Schullandheime die Preise ad-hoc erhöhen können. Sofern die Verträge und AGBs von einem Experten erstellt wurden, sollten die Möglichkeiten genutzt werden, denn auch die großen Reiseveranstalter haben dies immer wieder gemacht und von daher werden unsere Gäste dies kennen. Einige unserer Mitglieder nutzen die Situation und lassen sich rechtlich beraten, auch mit dem Ziel eine höhere Flexibilität in ihren zukünftigen Preisanpassungen über „Preisgleitklauseln“ zu bekommen, wobei derartige Klauseln nicht nur Erhöhungen, sondern auch Reduzierungen zur Folge haben können. Unbenommen bleibt es natürlich, die Gäste auf die besondere wirtschaftliche Situation anzusprechen und eine Preisanpassung bei bestehenden Verträgen schriftlich zu vereinbaren. Von einigen Häusern hören wir, dass eine sogenannte „Energiekostenpauschale“ akzeptiert wird – überwiegend als freiwilliger Bestandteil, teilweise als Spende. Fazit:

    • Bei bestehenden Verträgen prüfen, ob Preisanpassungen möglich sind, was die absolute Ausnahme sein wird.
    • Alternativ versuchen, im Einvernehmen mit den Nutzergruppen eine zusätzliche „Inflations- und Energiepauschale“ zu vereinbaren.
  • Preiserhöhungen in der Angebotsphase

    Es ist fast schon „Tradition“, dass viele Angebote von Jugendorganisationen oder Schulen angefragt werden, bevor es dann zum rechtsverbindlichen Vertragsabschluss kommt. In vielen Angeboten unserer Mitglieder steht zum Glück eine Bindungsfrist, so dass nach Ablauf dieser Frist neue Preise vereinbart, werden können. Aber auch während einer Bindungsfrist sollte ein neues, höheres Angebot mit entsprechendem Hinweis „nachgeschickt“ bzw. herausgegeben werden. In der Regel kommt es nicht zu einer Diskussion, das zeitlich frühere, niedriger Angebot zur Vertragsgrundlage zu machen. Bei Angeboten ohne Bindungsfrist sollten diese widerrufen werden und durch ein neues, höheres Angebot ersetzt werden. Nutzen Sie die Gelegenheit, bei Angeboten eine kurze Bindungsfrist neu hinzuzunehmen und auch eventuell vorhandene, längere Bindungsfristen anzupassen. Aus unserer Marktbeobachtung sehen wir, dass Bindungsfristen inzwischen zum Teil nur noch 4 Wochen betragen. Einige Mitglieder haben Sorge, sich in den „juristischen Themen und Spitzfindigkeiten“ zu verlieren, da häufig die Angst vor einem Konflikt mit dem Gast besteht, was unserer Erfahrung nur in den aller wenigsten Fällen tatsächlich passiert. Ein verärgerter Kunde ist auch keine „Visitenkarte“, aber er wird die Erfahrung machen, dass alle Häuser die Preise anheben. Eventuell sind in der Abwägung abwandernde Gäste weniger schmerzlich als eine eventuell drohende Schließung des Hauses bei konkret anstehenden, nicht mehr tragbaren Verlusten Handlungsempfehlung:

    • Bei versandten Angeboten, die noch nicht zum Vertragsabschluss geführt haben, sollten neue Angebote mit den angepassten Preisen nachgeschickt werden und dies nachvollziehbar mit einem Begleitschreiben begründet werden.
    • Prüfen Sie, ob eine bestehende Bindungsfrist im Angebot vorhanden und angemessen ist.
    • Nehmen Sie eine 4-wöchige Bindungsfrist in Ihr Angebot auf, sofern diese noch nicht Vertragsbestandteil ist.

Natürlich stehen wir Ihnen zu diesen Themen als Austausch- und Gesprächspartner sehr gerne zur Verfügung. Auch bei Fragen zur Kalkulation und betriebswirtschaftlichen Auswirkungen freuen wir uns auf den Austausch. Mailen Sie uns ( Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! ) oder rufen Sie direkt unseren Schatzmeister, Rainer Seydel, unter 0157-35448745 an. Bei rechtlichen Fragen können wir Ihnen gerne Fachanwälte benennen, die ein qualifizierte Rechtsberatung durchführen können, was wir vom Verband nicht dürfen.

Wir bieten Ihnen an, sich mit Rainer Seydel im VDS in Verbindung zu setzen, um mit Ihnen die ganz spezielle Situation Ihres Schullandheimes zu besprechen und gemeinsam zu überlegen, welche konkreten Schritte für Sie unmittelbar anstehen.

Rufen Sie ihn gerne an (Tel.: 0157-35448745) oder schreiben uns eine Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).

Der Bundesvorstand

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Zentralstelle

  • Verband Deutscher Schullandheime
  • Bundesverband
Zentralstelle der Schullandheime

Zentralstelle
Schullandheime

Informationen der Zentralstelle

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Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit 2021

Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit 2021

Die Verwendungsnachweise für das Sonderprogramm Jugend 2021 2. Förderperiode (01.07.2021 – 31.12.2021) sind bis zum 31.03.2022 bei der Zentralstelle einzureichen.

Herzlich Willkommen auf der Seite der
Zentralstelle des Verbandes Deutscher Schullandheime!

Wir freuen uns darauf, Sie bei der Antragstellung für eine Förderung im Rahmen des Sonderprogramms Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit 2021 des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zu unterstützen.

Alle wichtigen Informationen finden Sie hier auf unserer Seite. Eine persönliche Betreuung der antragstellenden Schullandheime liegt uns am Herzen, deshalb stehen wir Ihnen darüber hinaus für eine individuelle Beratung gerne per E – Mail, Telefon, Video – Sprechstunde und in der Community zur Seite.
Im Rahmen der 1. Förderperiode des Sonderprogramms Jugend 2021 konnten wir insgesamt über 8 Millionen Euro an mehr als 150 Schullandheime weiterleiten und so zum Erhalt der vielfältigen Schullandheimlandschaft beitragen.
Derzeit befinden wir uns in der Abrechnungsphase des ersten Programms des Jahres 2021: Die Antragsteller reichen bis zum 30. September Ihre Verwendungsnachweise bei der Zentralstelle ein und legen so ihre Mittelverwendung dar.

Die Richtlinie für das Sonderprogramm 2021 – 2. Förderperiode wurde am 16. August von Bundesministerin Christine Lambrecht unterzeichnet. Sie finden diese zusammen mit den Antragsformularen und den FAQ in unserer Rubrik Dokumente. Eine Antragstellung ist für alle Schullandheime mit Einrichtung und Sitz in Deutschland bis zum 26. September 2021 bei uns als Zentralstelle des VDS möglich.
Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung – wir freuen uns, Ihnen weiterhelfen zu können!

Ihr VDS – Zentralstellen – Team

Constanze Couzens, Jens Hertwig und Lena Schmidt

Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung,
Kinder- und Jugendarbeit

Mit dem Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit werden vom Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) finanzielle Hilfen für Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung und der Kinder- und Jugendarbeit bereitgestellt, die wegen der Corona-Pandemie in eine existenzbedrohende Notlage geraten sind. Für das Jahr 2021 stehen dafür wie schon im Vorjahr 100 Millionen Euro zur Verfügung.

Im Rahmen des Sonderprogrammes hat das BMFSFJ dafür 11 Zentralstellen eingesetzt, die folgende Aufgaben stellvertretend für das Bundesministerium übernehmen:
•    Beratung der antragstellenden Häuser
•    Prüfung der Anträge und entsprechender Nachweise
•    Auszahlung der Billigkeitsleistungen
•    Prüfung der Verwendungsnachweise
Die Zuständigkeit der Zentralstelle des Verbandes Deutscher Schullandheime (VDS) erstreckt sich auf die Betreuung aller Schullandheime in Deutschland, unabhängig davon, ob diese dem VDS angehören oder nicht.

Bitte sehen Sie von einer Kontaktaufnahme mit dem Bundesministerium ab und wenden sich bei Fragen direkt an die zuständigen Zentralstellen.

Wo bekomme ich Informationen?

Um aufkommende Fragen schnell zu klären, sind wir auf verschiedenen Kanälen erreichbar:
Per Telefon, per E-Mail, in unseren Videosprechstunden oder über die Community helfen wir Ihnen jederzeit gerne weiter.

Community

Die Community ist das soziale Netzwerk des Verbandes Deutscher Schullandheime. Hier haben Sie die Möglichkeit, Tipps, Hinweise auf Förderprogramme, Spendenideen, Marketingmaßnahmen und allgemeine Informationen mit anderen Schullandheimen auszutauschen.

Um die Community nutzen zu können, registrieren Sie sich bitte einmalig. Nach der Freigabe durch unsere Administratoren, können Sie die Community in vollem Umfang nutzen.

Zur Gruppe Zur Seite

Dokumente der Zentralstelle

In der Rubrik Aktuelles werden Sie über aktuelle Nachrichten informiert, unter Dokumente finden Sie die Richtlinien des Ministeriums, die FAQ, Antragsformulare, Checklisten und weiteres Informationsmaterial der VDS – Zentralstelle.

zu Aktuelles / Dokumente

FAQ - Bundesministerium

Häufig gestellte Fragen werden mit entsprechenden Antworten in den "FAQs" bereitgestellt.

Hier finden Sie die FAQ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

zu den FAQs

FAQ - Zentralstelle der Schullandheime

Häufig gestellte Fragen werden mit entsprechenden Antworten in den "FAQs" bereitgestellt.

Hier finden Sie eine Zusammenstellung häufig gestellter Fragen unserer Antragsteller, beantwortet von der VDS – Zentralstelle

zu den FAQs

Verwendungsnachweise

Die Verwendungsnachweise für eine Förderung im Rahmen des Sonderprogramms Jugend 2021 – 2. Förderperiode müssen bis zum 31. März 2022 bei uns eingereicht werden.

Die Formblätter stehen Ihnen hier zum Download bereit. Daneben haben wir für Sie eine Checkliste erstellt. Dieser können Sie entnehmen, welche weiteren Unterlagen im Rahmen der Verwendungsnachweisführung einzureichen sind. Hinweise zum Ausfüllen der Formblätter finden Sie auch in unseren FAQ‘s zur Verwendungsnachweisführung.

Wir BEGRÜSSEN
LENA SCHMIDT

Neu im Team begrüßen dürfen wir Lena Schmidt, die ab August die VDS – Zentralstelle verstärkt.

Wir freuen uns, in Zukunft gemeinsam mit ihr Ihre Anträge im Sonderprogramm Jugend 3 und Ihre Verwendungsnachweise bearbeiten zu können.

Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit 2021

Im März und August wurden die Richtlinien zu den Sonderprogrammen Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit 2021 veröffentlicht. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stellt wie schon im Vorjahr 100 Millionen Euro zur Verfügung, um gemeinnützige Einrichtungen in der Kinder- und Jugendarbeit bei der Abwendung einer durch die Corona – Pandemie verursachten existenzgefährdenden Wirtschaftslage zu unterstützen.

Christine Lambrecht - Sonderprogramm Jugend 2021- 2. Förderperiode

"Mit dem Sonderprogramm konnten wir im Jahr 2020 und im ersten Halbjahr 2021 den Bestand von über 1000 Jugendbildungsstätten, Schullandheimen, Familienferienstätten und anderen Einrichtungen mit Übernachtungsangeboten schnell und unbürokratisch sichern. Da die Häuser aufgrund der pandemischen Situation auch noch in der zweiten Jahreshälfte mit deutlichen Umsatzeinbußen rechnen müssen, verlängern wir das Sonderprogramm bis Ende des Jahres. Wir lassen die Einrichtungen nicht im Stich, denn sie sind wertvolle Orte der Begegnung und der außerschulischen Bildung, die wir - gerade nach Pandemie - dringend benötigen."

AUF!leben – Zukunft ist jetzt

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat gemeinsam mit der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung das Programm AUF!leben gestartet.

„Um Kinder und Jugendliche auf dem Weg zurück in ein unbeschwertes Aufwachsen zu begleiten und sie beim Aufholen von Lernrückständen zu unterstützen, investiert die Bundesregierung zwei Milliarden Euro in das Aktionsprogramm "Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche". Das Bundesfamilienministerium schafft in diesem Rahmen mit rund einer Milliarde Euro Angebote im Bereich der frühkindlichen Bildung, zusätzliche Sport-, Freizeit- und Ferienaktivitäten sowie fördert Unterstützung für Kinder und Jugendliche im Alltag.“

Auch gemeinnützige Träger, die Projekte für und mit Kindern und Jugendlichen umsetzen möchten, sind antragsberechtigt. Die Fördermöglichkeiten sind vielfältig: Sowohl einmalige Aktionen als auch längerfristige Projekte werden finanziell unterstützt. Anträge können ab sofort bis zum August 2022 gestellt werden.

Christine Lambrecht: 
"Mit dem Zukunftsfonds im Programm 'AUF!leben' fördern wir Projekte, die so vielfältig sind wie junge Menschen selbst. Wir wollen, dass Kinder und Jugendliche aufholen und nachholen können, was sie in der Pandemie vermisst haben: Sport, Theater, gemeinsames Musik machen und vieles andere.

Es ist wichtig, gerade jetzt Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu unterstützen und zu begleiten. Gemeinnützige Organisationen und kommunale Einrichtungen können ab sofort Fördermittel aus dem Zukunftsfonds beantragen.

Ich freue mich auf vielfältige und spannende Projekte im ganzen Land."

Ihre Christine Lambrecht
Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz

Programm "AUF!leben
Zukunft ist jetzt".

Bundesfamilienministerin a.D. Franziska Giffey

„Jugendherbergen, Schullandheime, Familienferienstätten oder Jugendbildungsstätten sind wichtige Bestandteile unserer sozialen Infrastruktur und ein besonderer Schatz, den wir bewahren müssen. Wenn Reisen und das Zusammentreffen in größeren Gruppen wieder möglich sind, wird unsere Gesellschaft diese Orte der Begegnung dringender denn je benötigen. Mit den weiteren 100 Millionen Euro aus dem Sonderprogramm sichern wir die Existenz vieler gemeinnütziger Einrichtungen, die gerade in einer finanziellen Notlage sind. Davon können unzählige Einrichtungen deutschlandweit profitieren.“

Zur Pressemitteilung

Dank der Bundesjugendministerin Franziska Giffey

In der Jugendbegegnungsstätte Spreeinsel dankte Bundesjugendministerin Franziska Giffey den Dachverbänden der Schullandheime, Jugendherbergen und Kindererholungszentren, die bei der Entwicklung und Umsetzung des Sonderprogramms 2020 und 2021 eine Schlüsselfunktion einnehmen. Sie beraten die antragstellenden Einrichtungen, nehmen die Anträge entgegen und stehen in engem Austausch mit dem Bundesjugendministerium.

"Einrichtungen, in denen sich Kinder, Jugendliche und Familien erholen, fortbilden und neue Kontakte knüpfen können, sind das, was wir systemrelevant nennen - sie helfen mit, unsere Gesellschaft zusammenzuhalten. Auch wenn Jugendherbergen, Schullandheime, Familienferienstätten oder Jugendbildungsstätten im Moment gezwungenermaßen leer stehen, müssen wir unbedingt dafür sorgen, dass sie, wenn das Öffnen wieder möglich ist, auch weitermachen können. Denn nach dem Ende der Corona-Pandemie sollen sie sich wieder mit Leben füllen. Ich freue mich darum sehr, dass auch in diesem Jahr wieder 100 Millionen Euro zur Verfügung stehen, um solche Einrichtungen zu sichern."

© Eventfotografen / Jens Ahner

Zur Pressemitteilung

  • Wer kann beantragen?

    Antragsvoraussetzungen:

    • private Trägerschaft
    • Gemeinnützigkeit
    • Öffentliche Träger sind nicht antragsberechtigt. Davon ausgenommen sind anerkannte Träger der Jugendhilfe gemäß §75 SGB VIII.
    • Sitz und Einrichtung in Deutschland
    • Tätigkeit in der Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit
    • seit mindestens 01. Januar 2019 mit Übernachtungsangeboten dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig
    • am 31.12.2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
  • Wie hoch ist die Förderung?
    • Förderung nach der Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020: bis zu 90 % des Liquiditätsengpasses im Förderungszeitraum
    • Förderung nach der Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020: je nach Größe des Trägers: bis zu 90 % der ungedeckten Fixkosten bzw. bis zu 70 % der ungedeckten Fixkosten
    • unabhängig von der Art der beantragten Förderung werden maximal 600 € pro Bett gefördert (Bettendeckel)
  • Wann kann beantragt werden?

    Eine Antragstellung erfolgt bei den Zentralstellen in der Zeit vom 30. August 2021 bis zum 26. September 2021. Die Unterlagen müssen innerhalb dieser Frist vollständig per E-Mail eingereicht sein. Verspätete oder unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden.

    Auf welchen Zeitraum bezieht sich die Förderung?

    Die Billigkeitsleistung kann im Rahmen des Sonderprogramms Jugend 2021 – 2. Förderperiode für einen Förderungszeitraum vom 01.07.2021 bis 31.12.2021 beantragt werden.

  • Zeitplan
    1. August – 26. September Antragsphase: Schullandheime stellen Anträge bei den Zentralstellen (Ausschlussfrist) 
    1. September
      Frist für den Eingang der Verwendungsnachweise 
    1. September – 24. Oktober  Antragsbearbeitung: Zentralstellen bearbeiten die Anträge und stellen einen Sammelantrag beim BMFSFJ 

    Ende November        
    Bescheidung durch das Bundesverwaltungsamt,
    Auszahlung der Fördersumme durch die Zentralstelle nach Unterschrift des Weiterleitungsvertrages

Welche Unterlagen muss ich einreichen?

Folgende Unterlagen sind für eine Antragstellung einzureichen:

  • Formblätter (Dokumente)
  • Wirtschaftsplan 2021 (in Form von 2 Halbjahresplänen)
  • Jahresabschluss 2019
  • Jahresabschluss 2020
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid oder Bescheid nach § 60a AO)
  • Nachweis der Jugendarbeit (Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII, ersatzweise individueller Nachweis)
  • Nachweis über die dauerhaft zugelassene Anzahl der Betten (z.B. Meldung an das statistische Amt)
  • Satzung
  • Nachweis über Vertretungsberechtigung (Registerauszug, ersatzweise Satzung und Wahlprotokoll, ggf. Vollmacht)
  • Nachweise über beantragte, bewilligte und abgelehnte Förderprogramme (seit dem 01.03.2020)

In der Rubrik Dokumente wird eine Checkliste zur Verfügung gestellt, die alle einzureichenden Unterlagen umfasst.

Wie bekomme ich Informationen zum Bearbeitungsstand meines Antrages?

Die Zentralstelle informiert die Antragsteller über den Bearbeitungsstand regelmäßig per E – Mail. Sollten im Laufe des Prüfungsprozesses Erkenntnisse gewonnen werden, die gegen eine Bewilligung sprechen, werden die Häuser umgehend in Kenntnis gesetzt.

Wann kann ich mit einem Zahlungseingang rechnen?

Nach der Bescheidung durch das Bundesverwaltungsamt wird dem Antragsteller der privatrechtliche Weiterleitungsvertrag zur Unterschrift vorgelegt. Sobald der Zentralstelle dieser in Papierform vorliegt, wird die Auszahlung des Zuschusses veranlasst.
Die Bescheidung durch das Bundesverwaltungsamt erfolgt voraussichtlich bis Ende November.

Welche Förderungsalternativen stehen 2021 zur Auswahl?

Im Sonderprogramm Jugend 2021 hat der Antragsteller ein Wahlrecht, ob er eine Förderung nach der

  • Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 – Berechnung der Fördersumme nach dem Liquiditätsengpass oder nach der
  • Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020 – Berechnung der Fördersumme nach den ungedeckten Fixkosten beantragt.

Allgemeine Hinweise
  • Wir bitten darum, ausschließlich vollständige Anträge bei uns einzureichen. Bitte beachten Sie dazu unsere Checkliste zur Antragstellung.
  • Wir bitten darum, Anträge zunächst nur digital, per E-Mail bei der Zentralstelle einzureichen. Nach einer vollständigen Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie eine Information über das Prüfergebnis und werden um den postalischen Versand der Antragsunterlagen gebeten.
  • Nach Eingang Ihres Antrages wird Ihnen Ihre Antragsnummer zugeordnet, bitte halten Sie diese bei Rückfragen bereit.
  • Bitte beachten Sie, dass für die Bearbeitung der Verwendungsnachweise aus dem Sonderprogramm Jugend 2020 die Zentralstellen zuständig sind, bei denen die Antragstellung erfolgte.
Das Team der Zentralstelle

Constanze Couzens
Leitung

Jens Hertwig
Sachbearbeitung

Lena Schmidt
Sachbearbeitung

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Gute Gründe

  • Verband Deutscher Schullandheime
  • Bundesverband

Gute Gründe

Gute Gründe für eine Mitgliedschaft beim VDS

  • Website:

    Präsentation des eigenen Hauses
    Informationen des Verbandes zu Fachthemen
    Infotool zur Planung einer Klassenfahrt
    Geplant ist ein zentrales Buchungssystem mit Rechnungslegung

  • Einkauf

    Nutzung der Einkaufsgemeinschaft
    PariSERVE zu den Sonderkonditionen
    im Bereich Lebensmittel, Hygiene, Mobiliar und vielem mehr, sowie Vorteile aus dem Rückvergütungssystem

  • Versicherung

    Nutzung und Preisvorteil durch den Gruppenversicherungsvertrag (Reisesicherungsschein, Dienstreisefahrzeugversicherung usw.)

  • GEZ

    Deutliche Ermäßigung der Gebühren.
    Diese Ersparnis deckt bei einem 40-Bettenhaus die Kosten der Mitgliedschaft

  • Bundesebene

    Mitgliedschaft in einem starken Netzwerk bundesweiter Fachverbände der Kinder- und Jugendreiseszene und damit Möglichkeit der Nutzung von vielfältigen Informationen und Schulungsangeboten – neben der eigenen Tätigkeit des VDS im BMBF, mit MdB und allen relevanten Größen

  • Marke

    Nutzung des Markenrechtes der bundesweit bekannten Marke Schullandheim mit Drucksachen (Briefpapier, Blöcke, Visitenkarten etc.) eines starken CI. Aufnahme in die nächste Druckauflage des Gesamtverzeichnisses mit dem eigenen Schullandheim

  • Fachzeitschrift

    Erhalt der Fachzeitschrift „Das Schullandheim“ mit Informationen aus und rund um die Schullandheimarbeit, Fachthemen wie Inklusion, Erlebnis- und Waldpädagogik, Datenschutz und vielen weiteren Fachthemen. Der Erhalt ist im Mitgliedsbeitrag enthalten

  • Messen

    Der Verband Deutscher Schullandheime präsentiert seine Mitglieder auf Bildungs- und Fachmessen

  • Fachaustausch

    Fachtage und Erfahrungsaustausch der Praxis

  • Steuern

    Wir bemühen uns beim Bundesgesetzgeber um eine entsprechende Steuerbefreiung für Übernachtungen von Jugendlichen im Schullandheim

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Anzeigen Manager 2

Willkommen im Anzeigen-Manager des VDS

Sie möchten auf der Internetseite des Verbandes für Ihr Haus, Ihre Produkte, Dienstleistungen oder Veranstaltungen werben? Mit dem VDS Anzeigen Manager ist das denkbar einfach. 

Nach der erfolgreichen Registrierung können Sie sofort Ihre Anzeigen schalten und gestalten. Hierfür stehen Ihnen verschiedene Positionen und Größen zur Auswahl. Auch können Sie die Art Ihrer Anzeige bestimmen.

Site Ads

Zeigen Sie Anzeigen überall auf Ihrer Website mit unserem einfach zu konfigurierenden Modul. Mehrere Kopien des Moduls können mit Zonen konfiguriert werden, um Anzeigen verschiedener Art und Größe anzuzeigen.

Suchanzeigen

Zeigen Sie beworbene Suchergebnisse oder Anzeigen in Suchergebnissen mit dieser tollen Funktion. Suchanzeigen arbeiten mit Keyword-Targeting und suchrelevante Anzeigen werden in regulären Anzeigenmodulen angezeigt.

Textanzeigen

Textanzeigen sind klein, leicht zu lesen und können so gestaltet werden, dass sie fast überall passen. Textanzeigen machen es einfach, kleine Flächen zu nutzen, um Ihr Umsatzpotenzial zu maximieren.

Bild-/Bannerwerbung

Ein Bild sagt mehr als tausend Worte. Sie haben volle Flexibilität bei der Erstellung von Anzeigen mit Bildern und GIF-Animationen.

Videowerbung

Setzen Sie Leben in Ihre Anzeigen und verdienen Sie ernsthafte Einnahmen. Sie erhalten das Recht, ihre Anzeigen durch Videos  zu verbessern.

Kombinationsanzeigen

Manchmal reicht ein Bild oder Video nicht aus. Du brauchst beides. Facebook und LinkedIn nutzen diese effektiv. Dies ist ein alter Favorit bei Werbetreibenden.

Registrieren Sie sich auf der Internetseite. Somit haben Sie den Zugriff auf die gesamte Seite sowie der Community. Mit der Bestätigung Ihrer Registrierung erhalten Sie vollen Zugriff zum Werbeanzeigen Manager und können sofort Ihre Anzeigen platzieren.

Anzeigen-Wallet Modus mit Kampagnen und Budgets

Dieser Modus funktioniert so, wie Google, Facebook und LinkedIn Ads funktionieren. Hier muss der Nutzer ein Guthaben auf seinem Konto führen. Er kann dann Kampagnen erstellen und ihnen Tagesbudgets gegenüberstellen. Er kann dann Anzeigen erstellen, ohne für jede Anzeige bezahlen und bezahlen zu müssen. Dieser Modus unterstützt Pay-per-Click und Pay-per-Impression. Slabs und Pay pro Tag werden in diesem Modus nicht unterstützt.

Jetzt registrieren und Anzeigen schalten

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Verband Deutscher Schullandheime e.V.

Schloßstr. 48
12165 Berlin

Sprechzeiten:
Di. - Do. 9-12 Uhr

Tel.: +49 30 2000 - 75 030
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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