Aktuelles

ZEITPLAN

August – 26. September Antragsphase: Schullandheime stellen Anträge bei den Zentralstellen (Ausschlussfrist) 

September
Frist für den Eingang der Verwendungsnachweise 

September – 24. Oktober  Antragsbearbeitung: Zentralstellen bearbeiten die Anträge und stellen einen Sammelantrag beim BMFSFJ

30. März 2022 - Frist für den Eingang der Verwendungsnachweise

Ende November        
Bescheidung durch das Bundesverwaltungsamt,
Auszahlung der Fördersumme durch die Zentralstelle nach Unterschrift des Weiterleitungsvertrages


Wirtschaftsplan
Mehrfach wurden wir gefragt, wie ein Wirtschaftsplan aussehen soll.
Sehr gerne haben wir einen Vorschlag eines unserer Schullandheime aufgegriffen und hier als Beispiel hochgeladen.
So oder so ähnlich kann ein Wirtschaftsplan aufgestellt werden.
Bei der Erstellung des Wirtschaftsplans ist zu beachten, dass dieser sich auf das gesamte Jahr 2021 beziehen muss. Die Daten sind so aufzubereiten, dass die Posten dem Förderzeitraum (01.01.2021 – 30.06.2021) zugeordnet werden können. Das heißt, dass der Wirtschaftsplan mindestens aus zwei Halbjahresplänen bestehen muss, ein monatlicher Wirtschaftsplan in 12 Monatsplänen ist ebenfalls zulässig.


Nachweis Jugendhilfe - wenn nicht Träger der freien Jugendhilfe gemäß §75 SGB VIII

  • Satzung, die Hinweise darauf enthält, dass Jugendarbeit geleistet wird
  • Nachweis über überwiegende Belegung durch Kinder und Jugendliche
  • Pädagogisches Konzept, in dem Gruppenangebote und Lernziele dargestellt sind
  • Bericht über regelmäßige Durchführung von pädagogisch begleiteten Aktionen
  • Darüber hinaus können weitere Unterlagen (wie z.B. Publikationen) eingereicht werden, die eine Tätigkeit in der Jugendarbeit untermauern.

Verband Deutscher Schullandheime e.V.

Schloßstr. 48
12165 Berlin

Sprechzeiten:
Di. - Do. 9-12 Uhr

Tel.: +49 30 2000 - 75 030
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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