Die Mitgliederversammlung
Eine Mitgliederversammlung findet laut § 8 Abs.1 Satz 1 der Satzung, mindestens einmal im Jahr statt. Sie befasst sich mit Grundsatzentscheidungen und wählt den Bundesvorstand. Eine ausführliche Beschreibung der Aufgaben der Mitgliederversammlung erhalten Sie in der Satzung des Bundesverbandes.
Organe
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Jörg-Reiner Grötzner, Berlin
Stellvertretender Vorsitzender