• Zentralstelle der Schullandheime

    Zentralstelle
    Schullandheime

Informationen der Zentralstelle

Bitte Beachten

Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit 2021

Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit 2021

Die Verwendungsnachweise für das Sonderprogramm Jugend 2021 2. Förderperiode (01.07.2021 – 31.12.2021) sind bis zum 31.03.2022 bei der Zentralstelle einzureichen.

Herzlich Willkommen auf der Seite der
Zentralstelle des Verbandes Deutscher Schullandheime!

Wir freuen uns darauf, Sie bei der Antragstellung für eine Förderung im Rahmen des Sonderprogramms Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit 2021 des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zu unterstützen.

Alle wichtigen Informationen finden Sie hier auf unserer Seite. Eine persönliche Betreuung der antragstellenden Schullandheime liegt uns am Herzen, deshalb stehen wir Ihnen darüber hinaus für eine individuelle Beratung gerne per E – Mail, Telefon, Video – Sprechstunde und in der Community zur Seite.
Im Rahmen der 1. Förderperiode des Sonderprogramms Jugend 2021 konnten wir insgesamt über 8 Millionen Euro an mehr als 150 Schullandheime weiterleiten und so zum Erhalt der vielfältigen Schullandheimlandschaft beitragen.
Derzeit befinden wir uns in der Abrechnungsphase des ersten Programms des Jahres 2021: Die Antragsteller reichen bis zum 30. September Ihre Verwendungsnachweise bei der Zentralstelle ein und legen so ihre Mittelverwendung dar.

Die Richtlinie für das Sonderprogramm 2021 – 2. Förderperiode wurde am 16. August von Bundesministerin Christine Lambrecht unterzeichnet. Sie finden diese zusammen mit den Antragsformularen und den FAQ in unserer Rubrik Dokumente. Eine Antragstellung ist für alle Schullandheime mit Einrichtung und Sitz in Deutschland bis zum 26. September 2021 bei uns als Zentralstelle des VDS möglich.
Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung – wir freuen uns, Ihnen weiterhelfen zu können!

Ihr VDS – Zentralstellen – Team

Constanze Couzens, Jens Hertwig und Lena Schmidt

Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung,
Kinder- und Jugendarbeit

Mit dem Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit werden vom Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) finanzielle Hilfen für Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung und der Kinder- und Jugendarbeit bereitgestellt, die wegen der Corona-Pandemie in eine existenzbedrohende Notlage geraten sind. Für das Jahr 2021 stehen dafür wie schon im Vorjahr 100 Millionen Euro zur Verfügung.

Im Rahmen des Sonderprogrammes hat das BMFSFJ dafür 11 Zentralstellen eingesetzt, die folgende Aufgaben stellvertretend für das Bundesministerium übernehmen:
•    Beratung der antragstellenden Häuser
•    Prüfung der Anträge und entsprechender Nachweise
•    Auszahlung der Billigkeitsleistungen
•    Prüfung der Verwendungsnachweise
Die Zuständigkeit der Zentralstelle des Verbandes Deutscher Schullandheime (VDS) erstreckt sich auf die Betreuung aller Schullandheime in Deutschland, unabhängig davon, ob diese dem VDS angehören oder nicht.

Bitte sehen Sie von einer Kontaktaufnahme mit dem Bundesministerium ab und wenden sich bei Fragen direkt an die zuständigen Zentralstellen.

Wo bekomme ich Informationen?

Um aufkommende Fragen schnell zu klären, sind wir auf verschiedenen Kanälen erreichbar:
Per Telefon, per E-Mail, in unseren Videosprechstunden oder über die Community helfen wir Ihnen jederzeit gerne weiter.

E-Mail / Telefon

Sie erreichen uns jederzeit über die E-Mailadresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


Telefonische Erreichbarkeit

DI –DO:  09.00 Uhr – 12.00 Uhr

... über unser Hotlinenummer: 056 739 219 819

Gerne können Sie mit uns per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! einen individuellen Beratungstermin auch außerhalb unserer Sprechzeiten vereinbaren.

Wir freuen uns, Ihnen weiterhelfen zu können.

 

POSTADRESSE DER ZENTRALSTELLE - FRISTEN

Zentralstelle Verband Deutscher Schullandheime e.V.
Postfach 1112
21389 Reppenstedt

Anträge
Sonderprogramm Jugend 2021 (2. Förderperiode)

Bitte senden Sie uns Ihren Verwendungsnachweis erst dann postalisch zu, wenn wir diesen geprüft haben. Wir möchten so vermeiden, dass die Dokumente mehrfach versendet werden müssen, falls diese zunächst unvollständig oder fehlerhaft eingereicht worden sind. Über die erfolgte Prüfung Ihres Verwendungsnachweises informiert Sie die Zentralstelle.

Die Verwendungsnachweise müssen der Zentralstelle in digitaler Form vollständig bis zum 31.03.2022 vorliegen.

Community

Die Community ist das soziale Netzwerk des Verbandes Deutscher Schullandheime. Hier haben Sie die Möglichkeit, Tipps, Hinweise auf Förderprogramme, Spendenideen, Marketingmaßnahmen und allgemeine Informationen mit anderen Schullandheimen auszutauschen.

Um die Community nutzen zu können, registrieren Sie sich bitte einmalig. Nach der Freigabe durch unsere Administratoren, können Sie die Community in vollem Umfang nutzen.

Zur Gruppe Zur Seite

Dokumente der Zentralstelle

In der Rubrik Aktuelles werden Sie über aktuelle Nachrichten informiert, unter Dokumente finden Sie die Richtlinien des Ministeriums, die FAQ, Antragsformulare, Checklisten und weiteres Informationsmaterial der VDS – Zentralstelle.

FAQ - Bundesministerium

Häufig gestellte Fragen werden mit entsprechenden Antworten in den "FAQs" bereitgestellt.

Hier finden Sie die FAQ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

FAQ - Zentralstelle der Schullandheime

Häufig gestellte Fragen werden mit entsprechenden Antworten in den "FAQs" bereitgestellt.

Hier finden Sie eine Zusammenstellung häufig gestellter Fragen unserer Antragsteller, beantwortet von der VDS – Zentralstelle

Verwendungsnachweise

Die Verwendungsnachweise für eine Förderung im Rahmen des Sonderprogramms Jugend 2021 – 2. Förderperiode müssen bis zum 31. März 2022 bei uns eingereicht werden.

Die Formblätter stehen Ihnen hier zum Download bereit. Daneben haben wir für Sie eine Checkliste erstellt. Dieser können Sie entnehmen, welche weiteren Unterlagen im Rahmen der Verwendungsnachweisführung einzureichen sind. Hinweise zum Ausfüllen der Formblätter finden Sie auch in unseren FAQ‘s zur Verwendungsnachweisführung.

Wir BEGRÜSSEN
LENA SCHMIDT

Neu im Team begrüßen dürfen wir Lena Schmidt, die ab August die VDS – Zentralstelle verstärkt.

Wir freuen uns, in Zukunft gemeinsam mit ihr Ihre Anträge im Sonderprogramm Jugend 3 und Ihre Verwendungsnachweise bearbeiten zu können.

Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit 2021

Im März und August wurden die Richtlinien zu den Sonderprogrammen Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit 2021 veröffentlicht. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stellt wie schon im Vorjahr 100 Millionen Euro zur Verfügung, um gemeinnützige Einrichtungen in der Kinder- und Jugendarbeit bei der Abwendung einer durch die Corona – Pandemie verursachten existenzgefährdenden Wirtschaftslage zu unterstützen.

Christine Lambrecht - Sonderprogramm Jugend 2021- 2. Förderperiode

"Mit dem Sonderprogramm konnten wir im Jahr 2020 und im ersten Halbjahr 2021 den Bestand von über 1000 Jugendbildungsstätten, Schullandheimen, Familienferienstätten und anderen Einrichtungen mit Übernachtungsangeboten schnell und unbürokratisch sichern. Da die Häuser aufgrund der pandemischen Situation auch noch in der zweiten Jahreshälfte mit deutlichen Umsatzeinbußen rechnen müssen, verlängern wir das Sonderprogramm bis Ende des Jahres. Wir lassen die Einrichtungen nicht im Stich, denn sie sind wertvolle Orte der Begegnung und der außerschulischen Bildung, die wir - gerade nach Pandemie - dringend benötigen."

AUF!leben – Zukunft ist jetzt

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat gemeinsam mit der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung das Programm AUF!leben gestartet.

„Um Kinder und Jugendliche auf dem Weg zurück in ein unbeschwertes Aufwachsen zu begleiten und sie beim Aufholen von Lernrückständen zu unterstützen, investiert die Bundesregierung zwei Milliarden Euro in das Aktionsprogramm "Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche". Das Bundesfamilienministerium schafft in diesem Rahmen mit rund einer Milliarde Euro Angebote im Bereich der frühkindlichen Bildung, zusätzliche Sport-, Freizeit- und Ferienaktivitäten sowie fördert Unterstützung für Kinder und Jugendliche im Alltag.“

Auch gemeinnützige Träger, die Projekte für und mit Kindern und Jugendlichen umsetzen möchten, sind antragsberechtigt. Die Fördermöglichkeiten sind vielfältig: Sowohl einmalige Aktionen als auch längerfristige Projekte werden finanziell unterstützt. Anträge können ab sofort bis zum August 2022 gestellt werden.

Christine Lambrecht: 
"Mit dem Zukunftsfonds im Programm 'AUF!leben' fördern wir Projekte, die so vielfältig sind wie junge Menschen selbst. Wir wollen, dass Kinder und Jugendliche aufholen und nachholen können, was sie in der Pandemie vermisst haben: Sport, Theater, gemeinsames Musik machen und vieles andere.

Es ist wichtig, gerade jetzt Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu unterstützen und zu begleiten. Gemeinnützige Organisationen und kommunale Einrichtungen können ab sofort Fördermittel aus dem Zukunftsfonds beantragen.

Ich freue mich auf vielfältige und spannende Projekte im ganzen Land."

Ihre Christine Lambrecht
Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz

Programm "AUF!leben
Zukunft ist jetzt".

Bundesfamilienministerin a.D. Franziska Giffey

„Jugendherbergen, Schullandheime, Familienferienstätten oder Jugendbildungsstätten sind wichtige Bestandteile unserer sozialen Infrastruktur und ein besonderer Schatz, den wir bewahren müssen. Wenn Reisen und das Zusammentreffen in größeren Gruppen wieder möglich sind, wird unsere Gesellschaft diese Orte der Begegnung dringender denn je benötigen. Mit den weiteren 100 Millionen Euro aus dem Sonderprogramm sichern wir die Existenz vieler gemeinnütziger Einrichtungen, die gerade in einer finanziellen Notlage sind. Davon können unzählige Einrichtungen deutschlandweit profitieren.“

Dank der Bundesjugendministerin Franziska Giffey

In der Jugendbegegnungsstätte Spreeinsel dankte Bundesjugendministerin Franziska Giffey den Dachverbänden der Schullandheime, Jugendherbergen und Kindererholungszentren, die bei der Entwicklung und Umsetzung des Sonderprogramms 2020 und 2021 eine Schlüsselfunktion einnehmen. Sie beraten die antragstellenden Einrichtungen, nehmen die Anträge entgegen und stehen in engem Austausch mit dem Bundesjugendministerium.

"Einrichtungen, in denen sich Kinder, Jugendliche und Familien erholen, fortbilden und neue Kontakte knüpfen können, sind das, was wir systemrelevant nennen - sie helfen mit, unsere Gesellschaft zusammenzuhalten. Auch wenn Jugendherbergen, Schullandheime, Familienferienstätten oder Jugendbildungsstätten im Moment gezwungenermaßen leer stehen, müssen wir unbedingt dafür sorgen, dass sie, wenn das Öffnen wieder möglich ist, auch weitermachen können. Denn nach dem Ende der Corona-Pandemie sollen sie sich wieder mit Leben füllen. Ich freue mich darum sehr, dass auch in diesem Jahr wieder 100 Millionen Euro zur Verfügung stehen, um solche Einrichtungen zu sichern."

© Eventfotografen / Jens Ahner

Wer kann beantragen?

Antragsvoraussetzungen:

  • private Trägerschaft
  • Gemeinnützigkeit
  • Öffentliche Träger sind nicht antragsberechtigt. Davon ausgenommen sind anerkannte Träger der Jugendhilfe gemäß §75 SGB VIII.
  • Sitz und Einrichtung in Deutschland
  • Tätigkeit in der Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit
  • seit mindestens 01. Januar 2019 mit Übernachtungsangeboten dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig
  • am 31.12.2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
Wie hoch ist die Förderung?
  • Förderung nach der Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020: bis zu 90 % des Liquiditätsengpasses im Förderungszeitraum
  • Förderung nach der Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020: je nach Größe des Trägers: bis zu 90 % der ungedeckten Fixkosten bzw. bis zu 70 % der ungedeckten Fixkosten
  • unabhängig von der Art der beantragten Förderung werden maximal 600 € pro Bett gefördert (Bettendeckel)
Wann kann beantragt werden?

Eine Antragstellung erfolgt bei den Zentralstellen in der Zeit vom 30. August 2021 bis zum 26. September 2021. Die Unterlagen müssen innerhalb dieser Frist vollständig per E-Mail eingereicht sein. Verspätete oder unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Auf welchen Zeitraum bezieht sich die Förderung?

Die Billigkeitsleistung kann im Rahmen des Sonderprogramms Jugend 2021 – 2. Förderperiode für einen Förderungszeitraum vom 01.07.2021 bis 31.12.2021 beantragt werden.

Zeitplan
  1. August – 26. September Antragsphase: Schullandheime stellen Anträge bei den Zentralstellen (Ausschlussfrist) 
  1. September
    Frist für den Eingang der Verwendungsnachweise 
  1. September – 24. Oktober  Antragsbearbeitung: Zentralstellen bearbeiten die Anträge und stellen einen Sammelantrag beim BMFSFJ 

Ende November        
Bescheidung durch das Bundesverwaltungsamt,
Auszahlung der Fördersumme durch die Zentralstelle nach Unterschrift des Weiterleitungsvertrages

Welche Unterlagen muss ich einreichen?

Folgende Unterlagen sind für eine Antragstellung einzureichen:

  • Formblätter (Dokumente)
  • Wirtschaftsplan 2021 (in Form von 2 Halbjahresplänen)
  • Jahresabschluss 2019
  • Jahresabschluss 2020
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid oder Bescheid nach § 60a AO)
  • Nachweis der Jugendarbeit (Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII, ersatzweise individueller Nachweis)
  • Nachweis über die dauerhaft zugelassene Anzahl der Betten (z.B. Meldung an das statistische Amt)
  • Satzung
  • Nachweis über Vertretungsberechtigung (Registerauszug, ersatzweise Satzung und Wahlprotokoll, ggf. Vollmacht)
  • Nachweise über beantragte, bewilligte und abgelehnte Förderprogramme (seit dem 01.03.2020)

In der Rubrik Dokumente wird eine Checkliste zur Verfügung gestellt, die alle einzureichenden Unterlagen umfasst.

Wie bekomme ich Informationen zum Bearbeitungsstand meines Antrages?

Die Zentralstelle informiert die Antragsteller über den Bearbeitungsstand regelmäßig per E – Mail. Sollten im Laufe des Prüfungsprozesses Erkenntnisse gewonnen werden, die gegen eine Bewilligung sprechen, werden die Häuser umgehend in Kenntnis gesetzt.

Wann kann ich mit einem Zahlungseingang rechnen?

Nach der Bescheidung durch das Bundesverwaltungsamt wird dem Antragsteller der privatrechtliche Weiterleitungsvertrag zur Unterschrift vorgelegt. Sobald der Zentralstelle dieser in Papierform vorliegt, wird die Auszahlung des Zuschusses veranlasst.
Die Bescheidung durch das Bundesverwaltungsamt erfolgt voraussichtlich bis Ende November.

Welche Förderungsalternativen stehen 2021 zur Auswahl?

Im Sonderprogramm Jugend 2021 hat der Antragsteller ein Wahlrecht, ob er eine Förderung nach der

  • Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 – Berechnung der Fördersumme nach dem Liquiditätsengpass oder nach der
  • Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020 – Berechnung der Fördersumme nach den ungedeckten Fixkosten beantragt.

Allgemeine Hinweise
  • Wir bitten darum, ausschließlich vollständige Anträge bei uns einzureichen. Bitte beachten Sie dazu unsere Checkliste zur Antragstellung.
  • Wir bitten darum, Anträge zunächst nur digital, per E-Mail bei der Zentralstelle einzureichen. Nach einer vollständigen Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie eine Information über das Prüfergebnis und werden um den postalischen Versand der Antragsunterlagen gebeten.
  • Nach Eingang Ihres Antrages wird Ihnen Ihre Antragsnummer zugeordnet, bitte halten Sie diese bei Rückfragen bereit.
  • Bitte beachten Sie, dass für die Bearbeitung der Verwendungsnachweise aus dem Sonderprogramm Jugend 2020 die Zentralstellen zuständig sind, bei denen die Antragstellung erfolgte.
Das Team der Zentralstelle

Constanze Couzens
Leitung

Jens Hertwig
Sachbearbeitung

Lena Schmidt
Sachbearbeitung

Verband Deutscher Schullandheime e.V.

Schloßstr. 48
12165 Berlin

Sprechzeiten:
Di. - Do. 9-12 Uhr

Tel.: +49 30 2000 - 75 030
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Diese Seite verwendet Cookies, Google Analytics und diverse Social Media Like & Share Buttons. Um Ihre Privatsphäre zu schützen werden die Social Media Like & Share Buttons im 2-Klick Verfahren erst aktiv und senden Daten wenn Sie diese erstmalig anklicken und dadurch im Sinne der EU - DSGVO zustimmen. Durch Klick auf den grünen Button geben Sie Ihre Zustimmung zur Verwendung von Cookies, entsprechenden Datenübertragung an Dritte (auch nach USA) und zur Datenschutzerklärung lt. neuer EU DSGVO.